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Methoden der Abschreibung

Die Ermittlung des aktuellen Wertes der im Unternehmen genutzten Anlagen und Gebäude ist aufwendig und schwierig. Dazu müssten Marktwerte auf dem Gebrauchtmarkt mit vergleichbaren Anlagen hinsichtlich Ausstattung, Alter und Abnutzungsgrad ermittelt werden. Daher werden für die Abschreibungen einfache Verfahren verwendet, die den Wertverlust der Anlagen und Gebäude hinreichend gut widerspiegeln. Hierfür sind vom Gesetzgeber einzelne Verfahren zugelassen. Die meisten Unternehmen richten sich außerdem danach, was neben den bilanzrechtlichen Vorschriften auch steuerrechtlich vorgeschrieben ist. Gerade hier kann es im Laufe der Jahre immer wieder zu Änderungen kommen, wodurch in einigen Jahren bestimmte Verfahren zulässig sind, in anderen aber wiederum nicht. Nachfolgend sind die gängigen Methoden dargestellt, auch wenn momentan nicht alle zulässig sein mögen. Unabhänging von den Abschreibungsmethoden exitieren noch zwei Buchungsmethoden, die der direkten und die der indirekten Abschreibung

Ausgangspunkt für die Abschreibungen ist der Anschaffungswert einer Anlage. Grundsätzlich ist dies der gesamte Aufwand, der für den Erwerb der Anlage notwendig war. Die zweite zentrale Größe ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese ist der Zeitraum, in der dieser Vermögensgegenstand im Durchschnitt genutzt wird, bevor er verschrottet oder entsorgt wird. Hierzu werden für die deutsche Steuerbilanz vom deutschen Bundesministerium für Finanzen sogar sogenannte AfA-Tabellen für die einzelnen Branchen veröffentlicht, in denen die von den deutschen Finanzämtern als angemessen angesehenen Nutzungsdauern für viele Gegenstände aufgelistet werden. Diese können laut österreichischem Bundesministerium für Finanzen auch so in Österreich verwendet werden. Die deutschen Finanzämter nutzen für die Erstellung dieser Tabelle die Informationen, die sie über den Einblick in die Finanzdaten der steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland erhalten. Wir bieten unter dem Knopf „AfA-Tabellen – Datenbank“ auf der linken Seite eine Recherchemöglichkeit zu den Nutzungsdauern von Anlagen und anderen Vermögesgegenstanden. Die dort enthaltenen Daten stammen aus den amtlichen AfA-Tabellen, aus Urteilen, Angaben von Nutzern und Angaben von Herstellern.

Natürlich kann mit sämtlichen Abschreibungsmethoden auch auf einen Wert von 1 G abgeschrieben werden. Die in den Unterseiten dargestellten Methoden können in zukünftigen Jahren auch wieder in dem einen oder anderen Land gültig werden. Des Weiteren kann es sein, dass eine Abschreibungsmethode bilanzrechtlich bzw. handelsrechtlich zulässig und damit Verwendung im Jahresabschluss und im Geschäftsbericht eines Unternehmens findet. Gleichzeitig kann aber in der Steuerbilanz oder der Bilanz nach internationaler Rechnungslegung eine andere Methode zugrunde gelegt werden, beispielsweise, weil die nach Bilanzrecht verwendet Methode im Steuerrecht nicht zulässig ist. In diesem Fall würden parallele Buchhaltungen für die Handelsbilanz, die Steuerbilanz und die Bilanz nach IFRS stattfinden. Mit den heutigen ERP- und Buchhaltungssystemen ist dies aber durchaus zu bewältigen und wird in den Unternehmen teilweise auch so gemacht.