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arithmethisch-degressive Abschreibung

Diese Abschreibungsmethode wird auch digitale Abschreibung genannt. Sie ist momentan steuerechtlich weder in Deutschland, noch in Österreich oder der Schweiz zulässig. In Österreich kann sie jedoch in der Handelsbilanz verwendet werden.

Bei der arithmethisch-degressiven Abschreibung sinken die Abschreibungswerte jährlich um einen festen Betrag. Diese Methode spiegelt oftmals den Wertverlust eines Anlagegutes genauer wider als die lineare Abschreibung und erreicht am Ende einen Betrag von 0 G. Für den Abschreibungsbetrag ist zunächst die Abschreibungsbetragsminderung zu ermitteln, um den der Abschreibungsbetrag jährlich sinkt.

Abschreibungsbetragsminderung = Anschaffungswert
1 + 2 + … + Nutzungsdauer

Der Nenner in der Formel ergibt sich als Addition der Werte 1, 2, 3, 4 usw. bis der Wert der Nutzungsdauer erreicht ist. Eine andere Variante dieser Formel ist auch:

Abschreibungsbetragsminderung = Anschaffungswert
(1 + Nutzungsdauer) × Nutzungsdauer
2

Der Abschreibungsbetrag selbst berechnet sich dann wie folgt:

Abschreibungsbetrag = Abschreibungsbetragsminderung × (Nutzungsdauer - Jahre der Nutzung + 1)

Die Nutzungsdauer ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von der Anschaffung bis zur voraussichtlichen Verschrottung und die Jahre der Nutzung sind die Anzahl der Jahre, die das Anlagegut bisher seit der Anschaffung genutzt wurden. Der Abschreibungsbetrag ist bei der arithmetrisch-degressiven Abschreibung vor jeder Abschreibungsbuchung neu zu ermitteln.

Als Beispiel nehmen wir wieder eine Anlage mit einem Anschaffungswert von 100 G und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren. Die Abschreibungsbetragsminderung ergibt sich mit 150 G ÷ ( 1 + 2 + 3 + 4 + 5 ) = 10 G. Der Abschreibungsbetrag im 1. Jahr wäre dann 10 G × ( 5 Jahre - 1 Jahr + 1 ) = 50 G, im 2. Jahr wäre dieser Betrag dann 10 G × ( 5 Jahre - 2 Jahre + 1 ) = 40 G. Damit ergäbe sich dann die folgende Tabelle:

Anschaffungswert: 150,00
JahrAbschreibungBuchwert
150,00100,00
240,0060,00
330,0030,00
420,0010,00
510,000,00