Unabhängig von der Abschreibungsmethode existieren zwei Varianten, um Abschreibungen zu verbuchen: die direkte und die indirekte Abschreibung. Bei der direkten Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag gleich gegen das Konto gebucht, auf dem sich die Anlage befindet. Bei der indirekten Methode wird das Anlagekonto durch die Abschreibung nicht berührt, sondern diese werden auf einem getrennten Konto in der Bilanz erfasst.
Bei der direkten Abschreibung erfolgt die Abschreibungsbuchung als Korrektur zur gebuchten Anlage. Diese Methode ist die am häufigsten verwendete Methode. In Deutschland ist für Kapitalgesellschaften seit 1985 sogar nur diese Buchungsmethode als Ausweis im Geschäftsbericht erlaubt. Bei Anwendung der direkten Abschreibung steht auf den Anlagekonten der Restbuchwert aller Anlagen. Dadurch wird nur der aktuelle Wert des Anlagevermögens gezeigt.
Der Buchungssatz lautet bspw.:
per 6220 Abschreibungen auf Sachanlagen
an 0400 Technische Anlagen und Maschinen
Im Ergebnis kann man bei dieser Methode die tatsächlichen Vermögenswerte auf einem Blick sehen. Im nachfolgenden Beispiel haben wir einen Vermögensgegenstand im Wert von 100 G gekauft und aktiviert:
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Nun wird die Anlage linear über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag beträgt damit 10 G. Dieser wird direkt gegen das Anlagekonto in der Bilanz gebucht. Damit ist auf dem Anlagekonto nur der Restbuchwert der Anlage zu sehen. Dieser entspricht aber auch dem aktuellen Vermögen des Unternehmens.
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Ist die Anlage abgeschrieben, bleibt sie meist mit einem Wert von 1 G in der Bilanz stehen. Wird die Anlage dann verschrottet, verkauft oder verlässt anderweitig das Unternehmen, wird der Restwert als Abschreibungsbetrag gegen den verbleibenden Wert im Anlagekonto gebucht.
Bei der indirekten Abschreibung erfolgt die Abschreibungsbuchung gegen ein separates Konto im Anlagevermögen in der Bilanz, das die Abschreibungen sammelt. Diese Methode ist in Österreich und der Schweiz erlaubt. In Deutschland wird gelegentlich auch nach dieser Variante gebucht, jedoch erfolgt der Ausweis in der Bilanz im Geschäftsbericht dann saldiert, so wie im obigen Beispiel. Zu jedem Anlagekonto existiert bei Anwendung der indirekten Abschreibung ein zugehöriges Wertberichtigungskonto. Auf diesem Konto werden die Abschreibungen einer Anlage gesammelt, während die Anlage mit ihrem ursprünglichen Zugangswert auf dem Anlagekonto stehen bleibt.
Der Buchungssatz für eine Abschreibungsbuchung lautet bei dieser Methode bspw.:
per 6220 Abschreibungen auf Sachanlagen
an 0409 Wertberichtigung Technische Anlagen und Maschinen
Das Wertberichtigungskonto 0409 Wertberichtigung Technische Anlagen und Maschinen wäre in unserem Fall das zum Anlagekonto 0400 Technische Anlagen und Maschinen gehörige Konto. Dieses Konto existiert im deutschen SKR04 zwar nicht und müsste hinzugefügt werden, es existiert jedoch im Schweizer KMU-Kontenrahmen mit dem Begriff Wertberichtigung und im österreichischen Einheitskontenrahmen mit dem Begriff kumulierte Abschreibung.
Im nachfolgenden Beispiel wurde wieder eine technische Anlage für 100 G gekauft. Die gewöhnliche Nutzungsdauer sind 10 Jahre und wir nutzen die lineare Abscheibung, so dass der Abschreibungswert 10 G beträgt.
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Bei der indirekten Abschreibung erfolgt nun die Buchung der Abschreibung gegen das Wertberichtigungskonto. Das Anlagekonto selbst wird nicht berührt.
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Das Wertberichtigungskonto steht in der Aktiva direkt unter dem Anlagekonto und wird negativ ausgewiesen. Er ist damit der Korrekturwert zur Anlage und enthält die kumulierten Abschreibungen. Wird eine Anlage verkauft oder verschrottet, wird der Wert der Anlage vom Anlagekonto gegen das zugehörige Wertberichtigungskonto gebucht. Bei dieser Methode ist ein Beibehalten eines Erinnerungswertes von 1 G untypisch und wäre auch nicht notwendig.
Der Vorteil der indirekten Abschreibung ist, dass gleich in der Bilanz erkennbar ist, ob die Anlagen bald ersetzt werden müssen, oder nicht. Dies kann für einen neuen Investor, aber auch für Kreditoren interessant sein.