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Buchungssätze bei Gewährung von Skonto

Ein Skonto ist ein nachträglicher Preisnachlass, wenn der Kunde in einer bestimmten Frist die Rechnung begleicht. Ob der Kunde den Skonto zieht, entscheidet der Kunde, wenn es ihm durch den Verkäufer erlaubt wurde. Der Verkäufer weiß damit erst nach dem Begleichen der Rechnung, ob eine Skonto vom Kunden gezogen wurde. In folgenden Beispiel verkauft ein Ziegelmacher Ziegel für 1 200 G inkl. MwSt. auf Rechnung und erlaubt einen Skonto von 2 % bei einer Zahlung innerhalb von fünf Tagen. Der Verkauf würde erst einmal folgende Buchung verursachen:

per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 200 G
an 4400 Erlöse 20 % MwSt. 1 000 G
an 3806 Umsatzsteuer 20 % 200 G

SKR03 SKR04 IKR SKR07 EKR KMU

Nach vier Tagen trifft die Überweisung des Kunden ein. Der Ziegelmacher bucht den Geldeingang dann folgendermaßen:

per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 200 G
an 1800 Bank 1 176 G
an 4736 Gewährte Skonti 20 % MwSt. 20 G
an 3806 Umsatzsteuer 20 % 4 G

SKR03 SKR04 IKR SKR07 EKR KMU

In einigen Unternehmen kann man auch die Variante finden, dass anstatt gegen das Umsatzsteuerkonto 3806 gegen das Vorsteuerkonto 1406 gebucht wird. Ob aber nun die Mehrwertsteuer reduziert oder in die Vorsteuer gebucht wird, ist dem Finanzamt egal. In einigen Lehrbüchern wird das Skontikonto als Aufwandskonto bezeichnet, u. a. weil darin ein Zins gesehen wird, der dem Kunden gewährt wird. Oft wird das Skonto aber als nachträgliche Preisminderung gesehen, wodurch folglich die Mehrwertsteuer gekürzt wird.