Die Gutschrift eine Variante der Preisminderungsformen. Eine Gutschrift wird im Nachhinein gewährt, wenn bspw. nach dem Kauf Mängel an der Ware oder bei der Dienstleistung erkannt wurden. Dabei wird ein Teil oder der gesamte Kaufpreis über eine Gutschrift erstattet. Die Gutschriften werden im allgemeinen gegen die Umsatzerlöse gebucht. Dadurch können in Einzelfällen sogar die Umsatzerlöse negativ werden. Der Buchungssatz für bspw. für eine Gutschrift in Höhe von 120 G inkl. MwSt. lautet:
per 4400 Erlöse 20 % MwSt. 100 G
per 3806 Umsatzsteuer 20 % 20 G
an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 120 G
Für den Fall, dass eine kostenlose Leistung, wie im Fall der 10er-Karte, erbracht wird, entfällt die Verbuchung des Bonuses. Dann wird lediglich zum Beispiel die Herausgabe der Ware verbucht.
Möglich wäre auch eine Buchung an 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die nachfolgende Rechnung zu reduzieren. In einigen Unternehmen kann auch folgende Variante gefunden werden:
per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -120 G
an 4400 Erlöse 20 % USt. -100 G
an 3806 Umsatzsteuer 20 % -10 G
In diesem Fall wird die Gutschrift wie eine normale Umsatzbuchung behandelt, nur eben mit negativen Vorzeichen. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Buchung der Gutschrift gegen eine Forderung auch eine reale Forderung gegenüber dem Kunden bestehen muss, die größer ist, als die Gutschrift selbst. Anderenfalls ist die Gutschrift als Verbindlichkeit auszuweisen, da Forderungen und Verbindlichkeiten mit unterschiedlichen Kunden nicht gegeneinander verrechnet werden können. Sie dürfen daher auch nach § 246 Abs. 2 HGB ; § 196 Abs. 2 UGB bzw. Art. 958c Satz 1 Nr. 7 OR nicht mit den übrigen Forderungen saldiert werden. Allerdings ist es in einigen Unternehmen durchaus üblich Gutschriften generell in der Form mit negativen Werten zu buchen. Sollte ein Kundenkonto zum Monats- oder Jahresabschluss einen negativen Betrag ausweisen, wird es dann als kreditorischer Debitor auf die Passiva umgegliedert.