Cornelia Lely will eine Entwässerung für ihre Weiden errichten. Diese stehen regelmäßig unter Wasser. Die Kälber lieben es zwar, über die matschigen Wiesen zu toben, die Elterntiere sind aber jedesmal genervt, wenn die Kleinen eingesaut vom Spielen zurückkommen. Der zentrale Entwässerungsgraben befindet sich allerdings auf dem Nachbargrundstück. Frau Lely pachtet ein paar Quadratmeter Land vom Nachbarn, lässt einen kleinen Entwässerungsgraben von ihren Weiden zum zentralen Entwässerungsgraben graben sowie eine Weidemühle zum Pumpen mit zugehörigem Fundament auf dem Nachbargrundstück errichten. Die Nutzungsdauer der Pumpmühle beträgt 9 Jahre, soll danach aber wieder erneuert werden. Die Kosten werden 1 000 G betragen. Die Nutzungsdauer des Grabens beträgt 20 Jahre. Dieser wird 700 G kosten. Für die Weidenmühle wird ein Sockel gegossen, der 800 G kosten wird und voraussichtlich 30 Jahre genutzt werden kann. Der Nutzungsvertrag mit dem Bauern des Nachbargrundstückes ist unbefristet, hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten und sieht eine vollständige Wiederherstellung der Weide nach Beendigung der Nutzung vor. Eine fehlende Vertragslaufzeit ist in diesem Fall zwar wegen des bestehenden Risikos einer frühen Beendigung und damit eines Verlustes aus dem Vertrag kritisch, jedoch sind solche Verträge immer wieder Realität, weswegen wir einen solchen als Beispiel genommen haben.
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Eine Weidemühle zum Abpumpen von Wasser. |
Eine Rückstellung ist zu bilden, da eine Verpflichtung eingegangen wird. Diese Verpflichtung besteht aus Aufwendungen in Höhe von 300 G für die Entfernung und Entsorgung der Weidemühle, 800 G für die Entfernung des Sockels und 400 G für die Beseitigung des Grabens. Insgesamt beträgt der Wert also 1 500 G.
Die Bildung der Rückstellung für Abbruchverpflichtungen wird über die Zeit verteilt, in welcher der Nutzen aus den Bauten gezogen wird. Grundsätzlich ist dafür die Vertragslaufzeit zugrunde zu legen. Da diese unendlich ist, muss man davon ausgehen können, dass beide Seiten mindestens einen Bestand des Vertrages über die Nutzungsdauer der Weidemühle angenommen haben. Wesentlich kürzere Zeiten wären unwirtschaftlich. Da ein Abbau der Mühle die gesamte Anlage unbrauchbar macht, muss mit einem Rückbau aller Anlagen zum gleichen Zeitpunkt gerechnet werden. Es gelten also 9 Jahre für die gesamte Rückbauverpflichtung. Alternativ wäre beispielsweise auch ein gewichteter Durchschnitt möglich, wobei beim Fundament unsicher ist, ob eine neue Weidemühle nicht andere Maße und Anforderungen an das Fundament hat. Dann wäre ein Neubau des Sockels ebenfalls nach 9 Jahren notwendig. Wir rechnen und aktivieren daher den Sockel zur Anlage und setzen dessen Nutzungsdauer mit 9 Jahren an. Der gewichtete Durchschnitt beträgt damit (300 G × 9 J. + 800 G × 9 J. + 400 G × 20 J.) ÷ (300 G + 800 G + 400 G) = 11,93 J. ≈ 12 Jahre. Wir werden im Beispiel aber 9 Jahre ansetzen.
Die Wertsteigerung der Rückbauarbeiten schätzen wir mit 2 % pro Jahr. Diese wird sich vorrangig aus den Lohnsteigerungen für die Arbeiter ergeben, bei denen wir mit 3 % rechnen. Die Mieten für Bagger und ähnliches werden kaum steigen, weshalb sich insgesamt 2 % für die gesamte Dienstleistung ergeben.
Die Rückstellung wird zum 31.12.2008 gebildet. Wir nutzen die Zinssätze der Deutschen Bundesbank auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts. Der Zinssatz beträgt also 4,91 %.
Die vollständige Berechnung können Sie auch als XLS- und als
ODS-Datei auf Jahresbasis sowie als
XLS- und als
ODS-Datei auf Monatsbasis herunterladen.
Die Wertsteigerung über die kommenden Jahre berechnen wir mit:
Wertsteigerung = | (1 + 0,02)⁽⁹ ⁻ ¹⁾ | = 1,17166 |
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Der Barwert des Erfüllungsbetrages der Rückstellung ergäbe damit:
Barwert des Erfüllungsbetrages = | 1 500 G × 1,17166 | = 1 197,73 G |
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(1 + 0,0491)⁽⁹ ⁻ ¹⁾ |
Da die Rückstellung für Abbruchverpflichtungen eine Verteilrückstellung ist, wird jedoch nicht der gesamte Rückstellungsbetrag angesetzt, sondern nur ⅑, also 133,08 G = 1 197,73 G ÷ 9. Ein Zins ergibt sich noch nicht. Dieser ensteht erst im zweiten Jahr.
Damit ergibt sich folgender Buchungssatz:
per 6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 133,08 G
an 3085 Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 133,08 G
Die Bilanz würde sich nach Erwerb der Weidemühle sowie der Buchung der Rückstellung wie nachfolgend ergeben. Die Anlagen wurden zu Beginn des Jahres aktiviert und entsprechend abgeschrieben.
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Bei der Erhöhung der Rückstellung im zweiten Jahr hat sich der Zinssatz geändert. Dieser beträgt zum 31.12.2009 4,78 %. Damit ergäbe sich als Barwert des Erfüllungsbetrages:
Barwert des Erfüllungsbetrages = | 1 500 G × 1,17166 | = 1 267,49 G |
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(1 + 0,0478)⁽⁸ ⁻ ¹⁾ |
Im zweiten Jahr sind von diesem Barwert des Rückstellungsbetrags ²⁄₉ anzusetzen, also 1 267,49 G × 2 ÷ 9 = 281,66 G. Um diesen Betrag zu erreichen, wird zunächst der zuzuführende Zins berechnet: 133,08 G × 4,91 % = 6,53 G. Der restliche Betrag wird über den übrigen Aufwand zugeführt: 281,66 G - 6,53 G - 133,08 G = 142,05 G. Der Buchungssatz lautet damit:
per 6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 142,05 G
per 7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 6,53 G
an 3085 Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 148,58 G
Die Bilanz würde sich nach Abschreibungen sowie der Buchung der Rückstellung wie folgt ergeben:
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Im dritten Jahr hat sich der Zinssatz erneut geändert. Dieser beträgt zum 31.12.2009 4,59 %. Der Barwert des Erfüllungsbetrages beträgt daher:
Barwert des Erfüllungsbetrages = | 1 500 G × 1,17166 | = 1 342,62 G |
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(1 + 0,0459)⁽⁷ ⁻ ¹⁾ |
Im dritten Jahr werden nun ³⁄₉ von diesem Barwert des Rückstellungsbetrags angesetzt, also 1 342,62 G × 3 ÷ 9 = 447,54 G. Erneut wird zunächst der zuzuführende Zins mit dem Vorjahreszinssatz berechnet: 281,66 G × 4,78 % = 13,46 G. Der restliche Betrag wird wieder über den übrigen Aufwand zugeführt: 447,54 G - 13,46 G - 281,66 G = 152,42 G. Der Buchungssatz lautet damit:
per 6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 152,42 G
per 7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 13,46 G
an 3085 Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 165,88 G
Somit erhalten wir als Bilanz:
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