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Buchungssätze für die Verbuchung von Lohn & Gehalt in Österreich

Die in Österreich angewandte Methode ist auch eine Bruttomethode, verwendet aber im Gegensatz zur deutschen Methode kein zusätzliches Verrechnungs­konto. Hier kann die Ermittlung der Beträge für die Lohn- und Gehalts­zahlungen zusammen erfolgen, eine Schätzung ist normalerweise nicht notwendig. Wir beginnen mit der Verbuchung der einzelnen Beträge und ermitteln im ersten Schritt die Beiträge zur Sozial­versicherung. Wir nehmen an, dass wir Gehälter bezahlen, bei Löhnen wären die entsprechenden Konten einzusetzen:

per 6200 Gehälter
per 6560 Gesetzlicher Sozialaufwand Angestellte
an 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Auf dem Konto „6200 Gehälter“ werden bei Angestellten die Anteile der Dienstnehmer an den Sozial­versicherungen gebucht. Den Anteil der Dienstgeber bucht man über das Konto „6560 Gesetzlicher Sozialaufwand Angestellte“. Bei Arbeitern wären die Konten „6000 Fertigungslöhne“ und „6500 Gesetzlicher Sozialaufwand Arbeiter“ zu verwenden. Zu zahlen sind die Beiträge an die Krankenkassen, weswegen gegen die Verbindlichkeiten gegenüber den Krankenkassen gebucht wird. Dazu kommt die Mitarbeitervorsorge, die ebenfalls an die Krankenkassen zu zahlen sind:

per 6410 Abfertigungsaufwand Angestellte
an 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Weiter ist der Dienstgeber­beitrag zum Familien­lastenaus­gleichsfonds an das Finanzamt zu entrichten. Der zugehörige Buchungssatz lautet:

per 6660 Dienstgeberbeitrag Angestellte
an 3540 Verbindlichkeiten FA

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Darüber hinaus ist noch der Zuschlag zum Dienst­geber­beitrag zu verbuchen. Dieser ist vom jeweiligen Bundesland abhängig:

per 6670 Zuschlag zum DB Angestellte
an 3540 Verbindlichkeiten FA

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Auch dieser Betrag ist an das Finanzamt abzuführen. Zusätzlich fallen noch 3 % Kommunalsteuer an:

per 6680 Kommunalsteuer Angestellte
an 3610 Verbindlichkeiten Gemeinde (Stadtkasse)

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Diese ist an die jeweilige Gemeinde zu entrichten. In Wien fällt zusätzlich noch die Wiener Dienst­geberabgabe (U-Bahn-Steuer) an, die an die Stadt Wien zu zahlen ist:

per 6690 Wiener Dienstgeberabgabe Angestellte
an 3610 Verbindlichkeiten Gemeinde (Stadtkasse)

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Im Folgenden ist noch die Lohnsteuer zu verbuchen, die von den Dienstnehmern zu tragen tragen ist. Daher wird diese auch gegen die Konten von Lohn und Gehalt gebucht. Hier wieder der Buchungssatz bei den Gehältern der Angestellten:

per 6200 Gehälter
an 3540 Verbindlichkeiten FA

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Schließlich folgt noch die Verbuchung der Nettolöhne und -gehälter selbst, die an die Arbeiter und Angestellten gezahlt werden:

per 6200 Gehälter
an 3680 Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Schlussendlich werden dann die verschiedenen Beträge überwiesen. Dazu die nachfolgenden vier Buchungssätze.

Die Überweisung an die Dienstnehmer zum Ende des Monats:

per 3680 Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer
an 2800 Bank

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die Überweisung an die Krankenkassen bis zum 15. des folgenden Monats:

per 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse
an 2800 Bank

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die Überweisung an die Gemeinde bis zum 15. des folgenden Monats:

per 3610 Verbindlichkeiten Gemeinde (Stadtkasse)
an 2800 Bank

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die Überweisung an die Gemeinde bis zum 15. des folgenden Monats:

Und schließlich die Überweisung an das Finanzamt bis zum 15. des folgenden Monats:

per 3540 Verbindlichkeiten FA
an 2800 Bank

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Nach der erfolgten Zahlung an das Finanzamt sollten alle Konten der Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern, Krankenkassen, Gemeinde und Finanzamt auf Null ausgeglichen sein.