Bei der Verbuchung der Löhne & Gehälter wird in der Schweiz die Bruttomethode verwendet. Dabei wird kein Verrechnungskonto verwendet, wie dies in Deutschland üblich ist. Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) sind bis zum 10. des folgenden Monats zu zahlen, wenn die Summe über alle Löhne und Gehälter 200'000 CHF übersteigt. Anderenfalls sind die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 10. nach Ende eines jeden Vierteljahres zu zahlen. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und die Beiträge nach Erwerbsersatzordnung für den Ausgleich für Mutterschaft (AHV/IV/EO/ALV) sind jeweils zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern zu zahlen und sind an die AHV-Ausgleichskasse zu überweisen. Zusätzlich sind noch Verwaltungskosten (VK) der AHV-Ausgleichskasse von den Arbeitgebern an diese zu entrichten. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird meist von den Arbeitnehmern und die Berufsunfallversicherung (BU) ist von den Arbeitgebern zu leisten und wird an die Unfallversicherung gezahlt. Außerdem sind Beiträge zu Pensionskasse und Beiträge zur Familienausgleichskasse abzuführen. Die gesamten Beiträge werden über den folgenden Buchungssatz erfasst:
per 5000 Lohnaufwand
per 5700 Sozialversicherungsaufwand
an 2270 Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
Unter Lohnaufwand wird der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen erfasst, unter Sozialversicherungsaufwand steht der Arbeitgeberanteil. Die Gesamtsumme aus beiden Positionen wird an Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen gebucht. In der Praxis ist es aber durchaus üblich, dass das Konto „2270 Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen“ in Konten wie „Kreditor AHV-Ausgleichskasse“, „Kreditor Unfallversicherung“ und „Kreditor Pensionskasse“ zu untergliedern.
Im nächsten Schritt erfolgt die Verbuchung der Nettolöhne. Der zugehörige Buchungssatz lautet:
per 5000 Lohnaufwand
an 2210 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
In den Lehrbüchern wird teilweise direkt gegen „1020 Bankguthaben“ gebucht. Das würde allerdings bedeuten, dass die Buchung erst mit der Auszahlung erfolgt und nicht schon mit der eigentlichen Lohnabrechnung. Diese Variante ist aber durchaus, gerade bei kleinen Unternehmen, möglich. Es gibt aber auch die Variante, dass als Konto für die Verbindlichkeit aus Löhnen und Gehältern ein eigenes Konto eingerichtet ist. Zu guter letzt erfolgt, sofern nicht schon geschehen, die Auszahlung der Löhne und Gehälter:
per 2210 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
an 1020 Bankguthaben
Zu einem späteren Zeitpunkt werden üblicherweise dann die Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt:
per 2270 Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
an 1020 Bankguthaben
Bei einer Untergliederung des Kontos „2270 Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen“ folgen dann natürlich die Buchungssätze pro Kreditorenkonto.