Das genaueste Verfahren zur Bewertung von Gegenständen, die ein Lager wieder verlassen ist das Identitätspreisverfahren. Bei diesem Verfahren werden alle einzelnen Gegenstände genau mit dem Wert bewertet, mit dem sie im Lagerbestand eingegangen sind. Dafür ist es notwendig, dass jeder einzelne Gegenstand eindeutig identifizierbar ist und jeweils ein Preis zugeordnet werden kann. Dieses Verfahren findet vor allem bei großen Gegenständen, die in kleiner Stückzahl auf Lager liegen oder bspw. bei Gegenständen, zu denen einen Chargennummer erfasst worden ist, Anwendung. Dieses Verfahren zur Ermittlung des aktuellen Wertes des Lagerbestands ist in allen Rechnungslegungswerken zu wählen, wenn der dazu notwendige Aufwand zur Erfassung der einzelnen gelagerten Teile vertretbar ist. Dies ergibt sich aus dem Einzelbewertungsprinzip (§ 252 Abs. 3 HGB ; § 201 Abs. 2 Nr. 3 UGB ; Art. 960 Satz 1 OR ).
Im nachfolgenden Beispiel wird angenommen, dass jedes Stück der einzelnen Artikel genau erfasst und der ursprüngliche Preis dem einzelnen Stück genau zugeordnet werden kann. Es werden von verschiedenen Lieferanten gleiche Artikel zu unterschiedlichen Preisen erworben. In der Tabelle sind die einzelnen Ein- und Verkäufe dargestellt. Unter „Preis“ ist der jeweilige Einkaufspreis oder der durchschnittliche Preis für die entnommenen Waren angegeben. Unter Bestand sind die Lagerbestände erst in der Gesamtzahl und dann aufgeteilt jeweils zu den Einkaufspreisen von 23 G, 25 G und 28 G aufgelistet. Der Lagerwert würde dann dem Betrag des Kontos der Vorräte in der Bilanz entsprechen. Schaut man sich nun die einzelnen Entnahmen an, sieht man, dass bei einer Entnahme Waren zu unterschiedlichen Einkaufpreisen gemischt entnommen werden. Beim Identitätspreisverfahren wird dies bei der Buchung berücksichtigt und der exakte Wert auf dem Bestandskonto der Vorräte gebucht.
|
Es wird jedoch oft nur unter nicht vertretbaren Aufwand möglich sein, die Preise und Bewertung der einzelnen Stücke eines Artikels, der im Lager liegt, zu erfassen. Gerade bei großen Mengen, bspw. kleineren Bauteilen, wie Schrauben, ist der Aufwand unverhältnismäßig, bei fließenden Stoffen, wie Öl, Diesel, Sand, Getreide oder ähnlichem bzw. bei Gasen, wird es meist sogar unmöglich, den ursprünglichen Wert des jeweiligen Liters oder Teils zu ermitteln, den man gerade entnimmt. Zu diesem Zweck gibt es weitere zulässige Verfahren zur Lagerbestandsbewertung, die Durchschnittspreisverfahren und die Verbrauchsfolgeverfahren.