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Gruppenbewertung mittels Durchschnittspreisverfahren der Lagerbestandsbewertung

Oftmals ist es nicht möglich, die Lagerbestände über jeden einzelnen Gegenstand zu bewerten. Gerade bei kleinen Bauteilen, die in großen Mengen verwendet werden, wie bspw. auch bei Schrauben, Nägeln und Muttern oder bei fließenden Stoffen und Schüttgut, wie Flüssigkeiten die bspw. in Tanks gelagert werden, Kies oder Getreide, kann jedoch nicht mehr im Einzelnen festgestellt werden, welcher Teil jetzt genau zu welchem Preis gekauft wurde. Gerade bei unterschiedlichen Lieferanten oder Preisschwankungen bspw. an Rohstoffbörsen können die einzelnen Lieferungen eines Gutes unterschiedlichste Preise haben. Eine Möglichkeit, dem zu begegnen, ist die Gruppen- bzw. Sammelbewertung mit Hilfe des Durchschnitts­preis­verfahren. Diese Verfahren sind in allen Rechnungslegungswerken zulässig (§ 240 Abs. 4 HGB und im Steuerrecht nach R 6.8 Abs. 4 EStR in Deutschland; § 209 Abs. 2 UGB in Österreich).

Zu diesem Verfahren gibt es den gewogenen und den gleitenden Durchschnitt. Der gewogene Durchschnitt eignet sich besonders für Unternehmen, bei denen die Entnahme aus dem Lager nicht erfasst wird und nicht erfasst werden kann. Dann wird der Durchschnitt über die Einkaufspreise gewichtet mit den jeweiligen Mengen als Grundlage für die Bewertung der Lagerentnahme genommen. In einigen Fällen wird auch einfach nur der ermittelte Bestand zum Ende des Geschäftsjahres mit diesem Durchschnittspreis bewertet.

Der gleitende Durchschnitt wird bei jedem Zugang zum Lager ermittelt. Dazu ist ein Warenwirtschaftssystem notwendig, in dem die aktuellen Warenbestände zu jedem Zeitpunkt ermittelbar sind. Der Vorteil dieser Methode speziell gegenüber den Verbrauchsfolgeverfahren ist die Ermittlung des Wertes ohne Aufzeichnung historischer Daten zu Zu- und Abgängen aus dem Lager. Daher wurde gerade in früheren Warenwirtschaftssystemen die Methode des gleitenden Durchschnitts recht häufig verwendet.

in der Schweiz In der Schweiz gibt es nach dem OR keine Einschränkung bei der Folgebewertung von Vorräten, sofern die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschritten werden (siehe auch Swiss GAAP FER 17 Vorräte). Wird IFRS verwendet, wird das Durchschnitts­preis­verfahren als eine der möglichen Verfahren genannt.