Wird eine Anlage verkauft, weil sie nicht mehr benötigt wird oder sie durch eine neue, moderne Anlage ersetzt werden soll, sprechen wir von einem Anlageabgang durch Veräußerung. Der Preis für die Anlage richtet ich nach den Preisen auf dem Gebrauchtgütermarkt und dem Verhandlungsgeschick des Käufers und des Verkäufers. In den meisten Fällen ergibt sich dann ein Preis, der vom aktuellen Restbuchwert in der Bilanz abweicht.
In den nachstehenden Erläuterungen wird die generelle Vorgehensweise dargestellt. Zum besseren Verständnis haben wir aber auch Beispiele für den Anlagenabgang bei direkter und bei indirekter Abschreibung.
Bei der Betrachtung der Buchungssätze beginnen wir mit dem Verbuchen der restlichen, zeitanteiligen Abschreibungen. Dies ist typischerweise 1/12 pro vollen Monat, die im jeweiligen Geschäftsjahr schon vergangen sind. Zum Beispiel am 29. Juni wären dies fünf Monate, da der Juni noch kein voller Monat ist, wenn das Geschäftsjahr mit dem 1. Januar beginnt. Werden die Abschreibungen monatlich verbucht, kann dieser Buchungsschritt übersprungen werden, da dann die Abschreibungen schon zeitanteilig verbucht sind. Anderenfalls lautet der Buchungssatz:
per 6220 Abschreibungen auf Sachanlagen
an 0400 Technische Anlagen und Maschinen
Im zweiten Schritt wird die Anlage ausgebucht. Hier wird zwischen dem Fall, dass der Erlös höher als der Restbuchwert der Anlage (Buchgewinn) und dem, dass der Erlös niedriger als der Restbuchwert (Buchverlust), unterschieden. Der anzusetzende Betrag ist der verbleibende Restbuchwert der Anlage, nachdem der erste Buchungsschritt durchgeführt wurde. Der Restbuchwert ist damit der Wert der Anlage, mit dem diese aktiviert wurde, abzüglich der gesamten Abschreibungen der Anlage. Im Fall eines Buchgewinns lautet der Buchungssatz:
per 4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)
an 0400 Technische Anlagen und Maschinen
Für den Fall, dass der Verkaufserlös unter dem Restbuchwert liegt, wir also einen Buchverlust haben, lautet der Buchungssatz:
per 6895 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)
an 0400 Technische Anlagen und Maschinen
Im ersten Fall erscheint der Anlagenabgang unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, im zweiten Fall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
(Die indirekte Abschreibung wird in Deutschland nur sehr selten verwendet und ist dort meist unbekannt.)
Bei Verwendung der indirekten Abschreibung ist ein weiterer Buchungsschritt nötig, da hier noch die kumulierten Abschreibungen ausgebucht werden müssen. Für diesen Buchungsschritt nehmen wir ein zusätzliches Konto 0409 Wertberichtigung Technische Anlagen und Maschinen welches die kumulierten Abschreibungen von den Anlage aufgenommen hat, die dem Konto 0400 Technische Anlagen und Maschinen zugeordnet sind. Die Ausbuchung der kumulierten Abschreibungen erfolgt dann über den Buchungssatz:
per 0409 Wertberichtigung Technische Anlagen und Maschinen
an 0400 Technische Anlagen und Maschinen
Im dritten Schritt erfolgt dann erst der Verkauf der Anlage. Hier entsteht eine Forderung, alternativ natürlich auch eine Geldeingang direkt in die Kasse oder per Überweisung auf die Bank. Der Verkauf der Anlage ist mit Mehrwertsteuer zu belasten. Bei der Verbuchung des Erlöses aus dem Anlageverkauf muss zwischen dem Fall des Buchgewinns und dem des Buchverlusts unterschieden werden. Der Buchungssatz lautet in dem Fall bei der Entstehung einer Forderung und dem Entstehen eines Buchgewinns:
per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
an 4845 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen, volle MwSt. (bei Buchgewinn)
an 3806 Umsatzsteuer
Für den Fall eines Buchverlustes lautet der Buchungssatz folgendermaßen:
per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
an 6885 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen, volle MwSt. (bei Buchverlust)
an 3806 Umsatzsteuer
Im ersten Fall erscheint der Erlös unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, im zweiten Fall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Zusammen mit der zweiten Buchung ergibt sich ein postiver Wert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder ein negativer Wert unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.