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Umsatzerlöse

Die Verbuchung der Umsatzerlöse ist in IAS 18 geregelt. Die Umsatzerlöse, oder auch einfach nur Umsatz, ist im Vergleich zu Erträgen und Zahlungseingängen der Wert (bspw. Geldbetrag) den man für verkaufte Waren oder Dienstleistungen der normalen betrieblichen Tätigkeit erhält.

Der Umsatz darf und muss gebucht werden, wenn die Gefahr für den Artikel oder die Dienstleistung auf den Käufer übergegangen ist (Umsatzrealisierung). Das ist dann der Fall, wenn der Verkäufer für eine Beschädigung oder Zerstörung eines Artikels, weil bspw. der Artikel zu Boden fällt, nicht mehr aufkommen muss. Das kann bspw. der Zeitpunkt sein, wenn der Kunde die Ware in Empfang genommen hat. Dies ist aber oft auch vertraglich geregelt.