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Die Begriffe: Vermögen und betriebsnotwendiges Vermögen

Das Vermögen ist alles, was in einer Firma von Wert ist und durch sie beispielsweise verkauft werden kann. Dies können Grundstücke, Häuser, Maschinen, Waren, Rohstoffe, Werkzeuge, Patente usw. sein. Der Wert ist dann jeweils der Preis, den man bei einem Verkauf in etwa erzielen könnte, also bspw. auf dem Gebrauchtwarenmarkt. Natürlich zählt auch das Geld in der Kasse dazu. Das Vermögen kann bspw. als Sicherheit für ein Darlehen bei der Bank dienen, denn wenn der Unternehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann, kann man immer noch die gebrauchten Maschinen, Werkzeuge, Waren und so weiter verkaufen. Natürlich haben auch ein guter Ruf und eine Stammkundschaft einen Wert, man kann diese jedoch nicht verkaufen.

(Mitarbeiter haben natürlich ebenfalls einen Wert, sie dürfen jedoch nicht bilanziert werden, da Menschen keine Gegenstände sind. Allerdings können entgeltlich erworbene Rechte, wie Ablösesummen im Profi-Fußball aktiviert werden. Diese stellen das Recht dar, dass ein Spieler nur in dem Verein spielen darf, der das Recht dazu erworben bzw. den Arbeitsvertrag mit dem Spieler abgeschlossen hat. Siehe dazu auch das Urteil des Bundesfinanzhofes BFH, 26.08.1992 - I R 24/91 zum Aktivierungsgebot der Ablösesummen in der Fußball-Bundesliga.)

Das betriebsnotwendige Vermögen ist nur das Vermögen, das zum Führen des Unternehmens notwendig ist. So gehört der von der Ehefrau des Firmeninhabers genutzte Firmenwagen nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen aber zum Gesamtvermögen, zumindest wenn sie im Unternehmen nicht mitarbeitet. Im Falle einer Pleite des Unternehmens würde dieser Wagen mit verkauft, für die betriebliche Tätigkeit ist er aber nicht notwendig und darf dann bspw. nicht bei der Selbstkostenerstattung mit Gewinnaufschlag, wie es bei öffentlichen Aufträgen teilweise üblich ist, mit eingerechnet werden. Genauso verhält es sich zum Beispiel auch mit Werkswohnungen und stillgelegten Anlagen.

Das Geldvermögen oder auch liquides Vermögen umfasst neben den Guthaben der Kasse und auf Bankkonten auch die kurzfristigen Forderungen. Kurzfristig bedeutet: unter einem Jahr.