Auf dieser Seite wird die doppelte Buchführung erläutert. Andere Buchhaltungsmethoden, wie die Einnahme-Ausgaben-Überschuss-Rechnung, werden hier nicht betrachtet. Es werden hier grundsätzliche Methoden und Hintergründe erläutert. Diese können eine buchhalterische Ausbildung ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Um als Buchhalter tätig sein zu können, ist eine kaufmännische Ausbildung zum Buchhalter notwendig. Diese kann durch die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter oder auch zum Steuerberater ergänzt werden. Für noch tiefere Kenntnisse zur Buchführung ist ein Studium der Rechnungslegung notwendig. Diese Ausbildungen können hier natürlich nicht ersetzt werden.
Trotzdem werden hier aber hier aber grundsätzliche Techniken vermittelt und Hintergründe erläutert. Dies kann für interessierte Leser hilfreich sein, Buchführung zu verstehen. Viele Menschen haben immer wieder mit Zahlen für oder aus der Buchhaltung zu tun, ohne jedoch selbst Bücher zu führen. Hier ist ein grundsätzliches Verständnis hilfreich.
Grundsätzlich wird hier die Buchführung nach den Regeln der internationalen Rechnungslegung IFRS behandelt. Die Methodiken sind in der deutschen und den meisten anderen Rechnungslegungsvarianten aber gleich. Unterschiede gibt es in den meisten Fällen in den Bewertungs- (Ermittlung der Zahl) und den Ansatzkriterien (Darf oder muss ich diesen Sachverhalt buchen oder darf ich das nicht?). Die grundsätzliche Systematik der doppelten Buchführung und der Elemente „Bilanz“ und „Gewinn- und Verlustrechnung“, ist aber in den meisten Rechnungslegungsvarianten übernommen worden. Gerade in Europa gibt es außerdem die Entwicklung, dass immer stärker auch Buchführungen nach internationaler Rechnungslegung anerkannt oder gar verpflichtend werden (siehe bspw. § 315a HGB) und die nationalen Vorschriften, wie bspw. mit dem BilMoG, immer stärker an die internationalen Regelungen angenähert werden.