Zur Erfassung der Kosten einer Anlage ist es notwendig, die anfallenden Kosten auf personalführenden und Anlagenkostenstellen zu trennen.
Auf den Anlagenkostenstellen werden die Anlagen mit ihren Abschreibungen, Kosten von Wartungen, Reparaturen, TÜV, evt. auch Betriebsmitteln, wie Schmierstoffen, erfasst. Die Wartungstechniker werden mit ihrem Personalaufwand und Kosten der Ausbildung, Fortbildung, Reistätigkeit u. ä. personalführenden Kostenstellen zugeordnet. Wartet ein Wartungstechniker dann eine bestimmte Maschine, kann über Rückmeldungen der dafür benötigten Stunden und die Verrechnung der Stunden mit Kostenstellentarifen auf die Anlagekostenstelle, der interne Aufwand für den Betrieb der Anlagen gemessen werden.
Als Ergebnis dieser Messung kann der gesamte Aufwand für das Betreiben einer Maschine oder Anlage erfasst werden und die Maschine, wenn mit zunehmenden Alter die Häufigkeit und der Umfang der Reparaturen ansteigt, zum richtigen Zeitpunkt verkauft oder stillgelegt werden. Über Langzeitmessungen kann so bspw. auch die optimale Nutzungsdauer und damit der erwartete Zeitpunkt der Ersatzinvestition bestimmt werden.
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Beispiel: Um in einer Reederei die Kosten des Schiffes „rasender Grottenolm“ zu messen, wird eine Anlagenkostenstelle eingerichtet. In der Anlagenbuchhaltung wird dann diesem Vermögensgegenstand die Kostenstelle zugeordnet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagegutes betragen 10 000 G, die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre, abgeschrieben wird linear. Die jährliche Abschreibung beträgt damit 500 G und wird auf diese Anlagenkostenstelle gebucht. Zudem wurden Segel und Takelage repariert und Teile ausgetauscht. Der Materialaufwand von 1 000 G wird ebenfalls auf diese Kostenstelle gebucht. Darüber hinaus waren für die Reparaturen verschiedene Kleinmaterialien, wie Klemmen und Ösen, nötig, es fielen Gebühren für die regelmäßigen, technischen Inspektionen und Liegegebühren in den Häfen an. Diese beliefen sich auf 400 G und sind in den Sachkosten gebucht.
Durch die Verwendung einer Anlagenkostenstelle kann man in unserem Beispiel erkennen, dass dieses Schiff in diesem Jahr 3 500 G gekostet hat. Wichtig ist hierbei die Erfassung der Wartungsaufwendungen in Form einer internen Leistungsverrechnung (ILV) durch Stundenrückmeldungen der Schiffbauer. Im Laufe der Jahre wird man sehen, dass das Schiff immer reparaturanfälliger wird und die Kosten ab einem bestimmten Zeitpunkt deutlich ansteigen werden. Dies ist ungefähr der Zeitpunkt, an dem das Schiff durch ein neues ersetzt werden sollte. Die Gruppe der Schiffbauer wiederum sollte durch eine geeignete Einsatzplanung dafür sorgen, dass deren ILV-Entlastung möglichst groß wird, die Gruppe also möglichst viele Schiffe repariert.
Die Rückmeldung von Stunden muss in unserem Beispiel übrigens nicht durch das Ausfüllen von Tätigkeitsnachweisen erfolgen. Es würde auch vollkommen ausreichen, wenn man die Liegezeit des Schiffes in dem Dock misst, in dem die Gruppe der Schiffbauer tätig ist.