Kostenstellen bezeichnen den Ort, an dem Kosten entstehen. Oft werden Kostenstellen Bereichen oder Abteilungen zugeordnet. In ihrer betrieblich-funktionalen Eigenschaft werden in Kostenstellen gleichartige Bereiche (bspw. die Verwaltungsabteilungen Buchhaltung, Controlling und Einkauf) zusammengefasst, während unterschiedliche Bereiche (bspw. Produktion – Vertrieb – Verwaltung) auf unterschiedlichen Kostenstellen erfasst werden. In ihrer Eigenschaft der Unternehmenssteuerung werden sie verschiedenen Bereichen zugeordnet, womit der Bereichsleiter meist eine Budgetverantwortung erhält, innerhalb dessen er (weitgehend) frei über Aufwände eines Unternehmens entscheiden kann. Dadurch können sehr große, gleichartige Bereiche, bspw. in einigen Unternehmen der Kundendienst, auf mehrere Kostenstellen aufgeteilt werden.
Weitere Aufteilungen sind bspw. die Trennung der Kosten von Anlagen und Personal auf Anlagenkostenstellen und personalführenden Kostenstellen.
Eine Unterkategorie der Kostenstellen stellen die Hilfskostenstellen dar. Diese werden auch als Vorleistungskostenstellen, Vorkostenstellen oder Sekundärkostenstellen bezeichnet. Auf diesen werden interne Leistungen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zusammengefasst.
In der Buchhaltung ist bei der Verbuchung eines Geschäftsvorfalls neben der Erfassung der Konten, des Betrages, der Beschreibung usw. auch immer eine Kostenstelle mit anzugeben. Diese kann auch durch einen Auftrag, ein Projekt o. ä. ersetzt werden. Dadurch wird es möglich, die Verantwortlichkeit für die einzelnen Kostenpositionen festzustellen. Die Kostenstellen werden dann auch bspw. bei der Bestellung eines Werkzeuges durch das Wartungsteam an den Bereich des Einkaufs, an das Lager bzw. die Warenannahme und die Buchhaltung weitergeleitet, damit jederzeit beim Kauf, dem Empfang der Lieferung und der Verbuchung festgestellt werden kann, wo das Werkzeug hingehört, bzw. wer für den gesamten Einkauf insgesamt verantwortlich ist.