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Wertberichtigungen auf Forderungen

Unter Wertberichtigungen auf Forderungen werden Korrekturpositionen verstanden, welche bestehende Forderungen abwerten. Dabei können Forderungen einzeln mit Einzelwertberichtigungen, in Gruppen mit pauschalen Einzelwertberichtigungen und gesamt mit Pauschalwertberichtigungen abgewertet werden.

Bilanz mit Wertberichtigungen
Aktiva Passiva
Anlage­vermögen0
Umlauf­vermögen750
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände750
1200 Forderungen aus L.u.L.920
1240 zweifelhafte Forderungen30
1246 Einzelwertberichtigungen-160
1248 Pauschalwertberichtigungen-40
Rechnungs­abgrenzungs­posten0
  
Eigen­kapital750
Gezeichnetes Kapital200
2000 Festkapital200
Gewinnrücklagen550
2960 Andere Gewinnrücklagen550
Rück­stellungen0
Verbindlich­keiten0
Rechnungs­abgrenzungs­posten0
750 750

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Forderungsausfallrisiko

Bestehen Forderungen gegenüber Kunden existiert grundsätzlich das Risiko, dass diese nicht beglichen, also offene Rechnungen nicht bezahlt werden. Zum einen kann dies daran liegen, dass der Kunde die offenen Rechnungen nicht begleichen kann, bspw. weil er zahlungsunfähig ist. Zum anderen kann es auch sein, dass er die offenen Rechnungen nicht begleichen will, bspw. weil er die Leistung oder die Ware mangelhaft findet. Dieses Forderungsausfallrisiko wird auch Delkredere genannt. Ein Unternehmen kann sich davor schützen, indem es eine Warenkredit- bzw. Delkredere-Versicherung abschließt.

Einzelwertberichtigung

Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Forderung denn nun noch beglichen wird oder ausgebucht werden muss, wird bei einem erhöhten Risiko die Forderung erst als zweifelhafte Forderung behandelt. Dies ist der Fall, wenn es beim Kunden zum Zahlungsverzug kommt, er gegen eine Mahnung Widerspruch einlegt oder bspw. wegen Mängeln die Zahlung verweigert. Bei einem hohen Ausfallrisiko ist die Forderung dann allerdings über eine Einzelwertberichtigung abzuwerten. Dies ist bspw. bei der Insolvenz der Kunden während eines laufenden Insolvenzverfahrens oder bei hoher Wahrscheinlichkeit, dass die Mängel selbst verschuldet sind, der Fall. Ist abschließend geklärt, dass eine Forderung nicht mehr bezahlt wird, wird diese abgeschrieben bzw. ausgebucht.

pauschale Einzelwertberichtigungen

Von einer pauschalen oder pauschalierten Einzelwertberichtigung spricht man, wenn bei einer bestimmten Gruppe von Kunden die Forderungen im Wert berichtigt werden, ohne eine vollständige, individuelle Bewertung des Einzelfalles durchzuführen. Dies kann der Fall sein, wenn bei einer großen Anzahl von Kunden ein gewisser Anteil sein Kreditlimit überzogen hat, eine bestimmte Zeit mit der Begleichung von Rechnungen überfällig ist, bei erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit von Zahlungen von Kunden einer Branche oder eines Landes mit einer wirtschaftlichen oder politischen Krise oder ähnliches.

Bei einer pauschalen Einzelwertberichtigung wird entweder ein pauschaler Anteil pro Kunde oder ein pauschaler Anteil der Forderungen der gesamten Kundengruppe wertberichtigt. Die Höhe des pauschalen Korrekturfaktors kann beispielsweise auf Basis von Erfahrungswerten in der Vergangenheit oder ähnlichen Situation angesetzt werden.

Pauschalwertberichtigung

Eine Pauschalwertberichtigung ist ein Korrekturfaktor auf den gesamten Forderungsbestand. Zum Beispiel kann ein Erfahrungswert sein, dass etwa 2 % aller Forderungen nicht beglichen werden. In diesem Fall würde eine Korrektur über 2 % über den gesamten Forderungswert, abzüglich Mehrwertsteuer, Skonti u. ä., angesetzt. Unter einer Pauschalwertberichtigung werden teilweise auch pauschale Einzelwertberichtigungen verstanden. Hier ist aber auf die genaue Definition zu achten, da gerade im Steuerrecht die Pauschalwertberichtigung nicht erlaubt, die pauschale Einzelwertberichtigung aber gestattet sein kann.