Als Rücklage bezeichnet man die Bestandteile des Eigenkapitals, die aus Gewinnen im Unternehmen entstanden sind und als Reserve für zukünftige Verluste dienen.
Die Teile, die als gezeichnetes Kapital in die Gesellschaft eingebracht wurden oder Gewinne, für die die Verwendung noch nicht beschlossen wurde, wie der Jahresüberschuss und Gewinnvorträge, zählen nicht zu den Rücklagen. Der Sinn und Zweck für die Bildung von Rücklagen ist die Stärkung des Unternehmens mit Kapital der Eigentümer. Dadurch können zukünftige Verluste besser ausgeglichen und Investitionen mit eigenen Mitteln getätigt werden. Die Bildung von Rücklagen erfolgt im Wesentlichen mit Gewinnen des Unternehmens. Erwirtschaftet ein Unternehmen einen Gewinn, können die Gesellschafter beschließen, diesen auszuschütten oder diesen im Unternehmen zu belassen. Verbleibt der Gewinn im Unternehmen, wird er in die Rücklagen eingestellt.
Die Rücklagen sind in verschiedene Arten zu unterscheiden:
Freie Rücklagen können auch ausgeschüttet werden, die übrigen Rücklagen nicht. Ansonsten dienen die Rücklagen zum Auffangen zukünftiger Verluste und der Vermeidung der Aufnahme von Darlehen. Die Teile eines Jahresüberschusses, über die es keinen Gesellschafterbeschluss zur Ausschüttung oder zu Einstellung in die Rücklagen gibt, werden als Gewinnvortrag behandelt, solange, bis ein Beschluss über diesen Betrag erfolgt.