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Die Regelungen des IFRS

Die Regeln der Internationalen Rechnungslegung sind in einem eigenständigen Regelwerk festgelegt. Dieses setzt sich aus vielen Einzelregelungen für unterschiedlichste Sachverhalte zusammen. Die einzelnen Regelungen werden IAS (International Accounting Standards) bzw. seit 2008 IFRS (International Financial Reporting Standards) genannt. Erstellt werden sie durch das International Accounting Standards Board (IASB), einer Organisation aus Dachverbänden der Wirtschaftsprüfer verschiedener Länder und anderer Rechnungslegungsexperten. Das IASB entwickelt die Standards weiter und erstellt neue. Die erlassenen Standards werden meistens von der Europäischen Kommission (EU-Kommission) übernommen und sind danach in den einzelnen Staaten der Europäischen Union rechtlich verbindlich. Heute ist die Internationale Rechnungslegung in den meisten Ländern teilweise vorgeschrieben oder zulässig.

In Deutschland und Österreich sind die IFRS rechtlich für alle Unternehmen verbindlich, die kapitalmarktorientiert sind, also deren Anteile oder Schulden (Bonds) an einer Börse gehandelt werden. Von den übrigen Unternehmen dürfen sie angewandt werden und können im Konzernabschluss sogar anstelle der deutschen bzw. österreichischen Rechnungslegung genutzt werden. Unternehmen, die an der Schweizer Börse gehandelt werden, müssen einen Abschluss nach IFRS oder nach US-GAAP, den US-amerikanischen Rechnungslegungsregeln für kapitalmarktorientierte Unternehmen, erstellen.

Das Regelwerk der Internationalen Rechnungslegung folgt im Grundprinzip dem angelsächsischen Rechtssystem. Es ist im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Rechtssystem, dem Gesetzesrecht, nach dem Case Law, dem Fallrecht, aufgebaut. Dies erfordert von einem europäischen, nicht-britischen Buchhalter, dass er sich die Rechtslogik aneignet, um mit dem Regelwerk richtig umgehen zu können.

Man sollte sich auch nicht davon täuschen lassen, dass in vielen Unternehmen, die nach IFRS zum Beispiel gegenüber der Muttergesellschaft berichten, mittels einiger Anpassungsbuchungen eine Überleitung zur internationalen Rechnungslegung erzeugt wird. IFRS ist dennoch eine völlig eigenständige Rechnungslegung mit eigenen Grundlogiken. Letztendlich bleibt bei fast jeder Überleitung der Kern der nationalen Rechnungslegung oder der jeweiligen Rechnungslegung der Quelldaten in den Zahlen erhalten. Bei Überleitung werden immer nur die wesentlichen Positionen angepasst. Da aber dies genauso auch bei Bilanzen in französischer, britischer oder russischer Rechnungslegung mit Hilfe einiger Anpassungsbuchungen geschieht, zeigt sich die Schwäche der Überleitungen. Kaum einer käme auf die Idee zu behaupten, dass die französische, britische, russische und deutsche Rechnungslegung sich so gleichen, dass ein paar Anpassungsbuchungen reichen würden, um von einer in die jeweils andere Rechnungslegung wechseln zu können. Genauso verhält es sich mit IFRS. Eine reine Bilanz und GuV nach internationaler Rechnungslegung kann nur erzeugt werden, wenn direkt nach IFRS gebucht wird. Jedoch ist eine Überleitung für die meisten Zwecke ausreichend.