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Arten der Untergliederung der Kostenarten

Kosten können nach verschiedenen Kategorieren und für unterschiedliche Zwecke eingeteilt werden. Oft werden sogar mehrere Varianten parallel in den Unter­nehmen eingesetzt, um den verschiedenen Anforderungen und Fragestellungen gerecht zu werden.

  • nach Art der verbrauchten Güter und Leistungen: Diese Einteilung lehnt sich an die Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamtkosten­verfahren an. Üblich ist eine Übernahme der Aufwandskonten der Buchhaltung als Kosten­artenkonten und eine veränderte Gruppierung der Konten im Controlling. Zum Beispiel:
    • Materialkosten: Diese sind teilweise auch unter Sachkosten gegliedert.
    • Personalkosten: Hier kann es Abweichungen zum Personalaufwand durch andere Konten­zuordnungen oder kalkulatorische Kosten kommen.
    • Sachkosten: Kosten, die weder dem Material, noch dem Personal, Kapitalkosten, Steuern oder Abschreibungen zuzurechnen sind. Zum Beispiel: Aufwand für Marketing, Fremdpersonal, Wartung, Lizenzen, Porto und Versand, Strom, Wasser, Mieten und Bürobedarf.
    • Abschreibungen
    • Zinsen: Dies sind sowohl Zinsaufwendungen als auch Zinserträge.
    • Steuern: z. B. Kfz-Steuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, nicht dazu zählen durchlaufende oder für Dritte abgeführte Steuern, wie bspw. Umsatz-/ Mehrwertsteuer oder Lohnsteuer der Arbeitnehmer
    Eine andere Einteilung kann auch folgende sein:
    • Werkstoffkosten: Diese entsprechen den Materialkosten
    • Personalkosten bzw. Arbeitskosten
    • Betriebsmittelkosten: Dazu zählen die obengenannten Positionen unter Sachkosten und die Abschreibungen.
    • Fremdleistungskosten: Dies können Transportkosten durch Speditionen, Kosten für Werkaufträge bei Subunternehmern, Mietkosten und ähnliches sein.
    • Kapitalkosten: Dies sind vorrangig Zinsaufwendungen.
    • Steuern: z. B. Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Kfz-Steuer, Grunderwerbssteuer, nicht dazu zählen durchlaufende oder für Dritte abgeführte Steuern, wie bspw. Lohnsteuer der Arbeitnehmer oder Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
  • nach Funktionsbereichen: Die Einteilung in dieser Variante ist an das Umsatzkosten­verfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung angelehnt. Es ist aber auch die Grundlage für die Ermittlung der Herstellungs­kosten nach § 255 HGB in Deutschland bzw. § 203 UGB in Österreich. Diese Variante der Kosten­einteilung orientiert sich an den Organisations­bereichen und kann über Kostenstellen und interne Verrechnungen ermittelt werden. Zum Beispiel:
    • Vertriebskosten
    • Beschaffungskosten: Dies sind die Kosten des Einkaufs und Transport der Rohstoffe.
    • Lagerhaltungskosten
    • Herstellungskosten
      • Materialkosten
      • Fertigungslöhne
      • Materialgemeinkosten
      • Fertigungsgemeinkosten
    • Verwaltungskosten
  • nach Zurechenbarkeit zu einer Verrechnungs­einheit: Zu den Verrechnungs­einheiten zählen teilweise Kostenstellen, vor allem aber Produkte und Projekte. Die Zurechenbarkeit meint direkt zuordenbar oder nicht direkt zuordenbare, allgemeine Kosten. Unterschieden werden:
    • Einzelkosten: Dies sind bspw. Materialkosten, die den einzelnen Produkten zugeordnet werden können.
    • Gemeinkosten: Diese Kosten können vor allem Produkten und Projekten nicht direkt zugeordnet, wie bspw. Verwaltungs­kosten oder Gebäude­mieten.
    • unechte Gemeinkosten: Diese Kosten könnten zwar direkt zugerechnet werden, wie bspw. Kosten der Schrauben für die Produkte, jedoch wird darauf verzichtet, weil der Aufwand dafür im Vergleich zum Betrag zu hoch ist.
  • nach Verhalten bei Veränderung eines Kosten­einfluss­faktors: Die Kostenein­fluss­faktoren können Produktions­mengen, Anzahl der Beschäftigten oder auch Produkt­qualitäten sein. Hierbei wird danach unterschieden, ob sich bei einer Veränderung die jeweiligen Kosten ändern oder nicht:
    • variable Kosten: Diese Kosten ändern sich bei einer Änderung der Produktions­menge, Qualität oder ähnliches. Dies sind beispielsweise die Materialkosten und die Kosten für Verpackung.
    • sprungfixe Kosten: Zu diesen Kosten gehören solche, die bei einer kleinen Änderung der Kosteneinfluss­faktoren konstant bleiben, bei einer großen Änderung sich aber ebenfalls ändern. So benötige bei einer Änderung der Produktions­menge von 8 000 Stück auf 8 400 Stück oder auf 9 000 Stück zwar mehr Material, aber meist keine weitere Maschine oder weiteren Lagerraum. Steigert man aber die Produktion auf bspw. 12 000 Stück, wird meist schon eine neue Maschine und zusätzlicher Lagerraum notwendig. Der folgende Kostensprung erfolgt aber dann erst wieder zum Beispiel bei einer Steigerung auf 20 000 Stück. Auch die Personal­verwaltung bleibt bei einer Änderung des Personal­stamms um 10 oder 20 Mitarbeiter meist gleich. Bei einer Änderung um 100 Mitarbeiter muss meist jedoch auch in der Personal­verwaltung ein zusätzlicher Mitarbeiter eingestellt werden, da sonst die anfallende Arbeit dort nicht merh zu schaffen wäre.
    • fixe Kosten: Die fixen Kosten können bei Änderungen der Produktions­menge oder der Personal­kapazitäten konstant bleiben. Dies sind bspw. Aufwendungen für Marketing, Vertrieb, Buchhaltung, Forschung und Entwicklung oder der Geschäftsführung. Meist werden die Kosten dafür bei steigender Produktion auch erhöht, allerdings liegt die Ursache dafür meistens nicht in der erhöhten Produktion sondern in der größeren Menge des verfügbaren Geldes.