Rechnungsbestandteile in der Schweiz
Die Rechnungsbestandteile ergeben sich in der Schweiz aus Art. 26 MWSTG. Eine Rechnung von mehr als 400 Franken inkl. MWST muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmen
- Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
- UID-Nummer des leistenden Unternehmens
- Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung, sofern nicht mit dem Rechnungsdatum identisch, und gegebenenfalls deren Zeitraum
- der Rechnungsbetrag
- der sich ergebende Steuerbetrag
- bei elektronischen Rechnungen die digitale Signatur
Bei Kassenzetteln aus automatisierten Kassen und Beträgen bis 400 Franken inkl. MWST kann der Name des Kunden entfallen.