Eine Bilanz stellt zwei Gruppen von Werten gegenüber. Bei einer Handelsbilanz sind dies die Verwendung des verfügbaren Kapitals gegenüber der Herkunft des Kapitals.
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Dabei wird auf der linken Seite, der Aktiva genannten Seite, das Vermögen dargestellt, in dem das Kapital steckt. Dieses wird in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen unterteilt. Das Anlagevermögen ist das Vermögen, welches die Infrastruktur des Unternehmens aus Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen und ähnlichem repräsentiert. Das Umlaufvermögen ist das Vermögen, das im Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingesetzt ist, den Vorräten im Lager zu Produktion, den Bank- und Kassebeständen bspw. zur Begleichung von Rechnungen und Forderungen gegenüber Kunden aus noch unbezahlten Rechnungen.
Auf der rechten Seite der Bilanz finden wir die Herkunft des Kapitals. Dieses kann von den Eigentümern stammen und wird dann Eigenkapital genannt oder es stammt von Dritten und wird dann als Fremdkapital bezeichnet.
Jede der Kategorien wird in Unterkategorien untergliedert, die in der nachfolgenden Darstellung zu sehen sind. Diese Unterkategorien werden wiederum weiter untergliedert bis auf der untersten Ebene dann die Konten erscheinen. Die gesetzlich vorgegebene Struktur finden wir im § 266 HGB , § 224 UGB bzw. Art. 959a OR .
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Jede Kategorie und jede Unterkategorie kann dabei in Kontenform dargestellt werden. Diese bestehen dann aus den Salden der Unterkategorien, wie hier an einem Beispiel der Forderungen dargestellt.
Eine Unterkategorie mit besonderer Bedeutung ist dabei der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Dieser wird über die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. Auch diese ist streng genommen nicht weiter als ein Konto. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann auch in Kontenform dargestellt werden, auch wenn die Staffelform die bekanntere Darstellungsform ist.