Rücklagen sind Bestandteil des Eigenkapitals. Sie werden aus dem Jahresüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung gebildet. Diese können je nach Art der Rücklage nur über Kapitalherabsetzungen oder Dividenden ausgeschüttet oder verwendet werden und stehen dem Eigentümer zu. Der Eigentümer kann diese dann frei verwenden.
Rückstellungen sind Bestandteil des Fremdkapitals. Diese werden zweckgebunden, beispielsweise für Rechtsstreitigkeiten, Garantiefälle oder Bonuszahlungen, aus dem Aufwand heraus gebildet und mindern den Jahresüberschuss. Sie werden für ungewisse aber wahrscheinliche Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Sie dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gebildet wurden und müssen aufgelöst werden, wenn der Zweck wegfällt, zum Beispiel, wenn ein Rechtsstreit gewonnen wurde und die Rückstellung für den Rechtsfall nicht benötigt wird.