Vor der Erklärung des Begriffes „doppelte Buchführung“ erst einmal zum Vergleich die Erläuterung der einfachen Buchführung.
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In der einfachen Buchführung werden die Geschäftsvorgänge nur einmal erfasst. Dies sind zum Beispiel nur die reinen Zahlungen. Beispiele für solche Systeme sind die Einnahmenüberschussrechnung oder die Kameralistik (Buchhaltung der Behörden) in der öffentlichen Verwaltung bei Behörden und Ämtern. Hier werden nur die Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Die Vermögen und die Herkunft der Gelder werden nicht berücksichtigt. Vermögen sind bspw. die Kasse, Bankguthaben, Häuser, Maschinen und Grundstücke. Die Herkunft der Gelder können eigenes Geld, Darlehen der Bank, Darlehen der Oma, Schulden bei Lieferanten für Rohstoffe usw. sein.
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Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorgang doppelt erfasst. Hierbei werden neben Einnahmen und Ausgaben auch Schulden und Vermögen gebucht. So wird beim Buchen bspw. gefragt, wo kommt das Geld her (z. B. aus der Kasse) und wo geht es hin (z. B. an den Lieferanten für Rohstoffe). Hier werden dann auch Wertverluste, bspw. der Wert eines Autos nach einem Jahr, zwei Jahren usw., berücksichtigt.